Bevor ein Strafgefangener / Untersuchungsgefangener ohne akustische Besuchsüberwachung erstmalig Besuch erhalten kann, muss er die grundsätzliche Zulassung des Besuchers / der Besucher in der JVA beantragen.
Strafgefangene / Untersuchungsgefangene ohne akustische Überwachung können ab dem 01.01.2023 wöchentlich 1 x Besuch a 60 Minuten erhalten.
An Wochenenden / Feiertagen sind maximal 2 Besuche pro Monat möglich.
Als Privatbesucher können Sie pro Besuch max. 17,00 EUR (in Münzen / 0,50 EUR / 1,00 EUR / 2,00 EUR) für den Gefangenen mit in die Justizvollzugsanstalt einbringen, um an den hier aufgestellten Automaten Zigaretten, Süßigkeiten oder diverse Getränke zu erwerben.
Die Besuchsplanung liegt im Ermessen des Inhaftierten.

Besuchszeiten

Montag bis Mittwoch und am Freitag
09:00 Uhr, 10:30 Uhr, 13:00 Uhr, 14:30 Uhr

Donnerstag nur am Nachmittag
13:00 Uhr, 14:30 Uhr, 16:00 Uhr, 17:30 Uhr, 19:00 Uhr.

Samstag, Sonntag, Feiertag
um 13:30 Uhr

Zu den Öffnungszeiten der Zahlstelle (werktags von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) kann für den Inhaftierten Geld eingezahlt werden. Angehörige und Bekannte können jedoch auch eine Überweisung tätigen.
Bankverbindung:
Zahlstelle Justizvollzugsanstalt Detmold
Postbank Hannover

Kontonummer
309 450 309
Bankleitzahl
250 100 30
IBAN-Nummer
DE95 2501 0030 0309 4503 09
BIC
PBNKDEFF
Verwendungszweck:
"Name des Gefangenen"