Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen
Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die unter dem nachfolgenden Link aufgeführten Hinweise zu beachten:
Elektronischer Rechtsverkehr
Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.
Ich habe den Hinweis gelesen und möchte eine E-Mail schicken an: