Sie ist mit ihren 160 Haftplätzen, verteilt auf vier Abteilungen, für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Freiheitsstrafe für männliche Erwachsene zuständig.
Mit der Untersuchungshaft soll durch die sichere Unterbringung der Beschuldigten die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens gesichert werden. Wir sind dazu angehalten, die Vorgaben der Strafprozessordnung sowie die der Haftrichter und der Staatsanwaltschaft umzusetzen. Ziel der Freiheitsstrafe ist es, die Gefangenen zu einem straffreien Leben in sozialer Verantwortung zu führen. Vorrangig ist hierbei die Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen, gleichzeitig ist die sichere Unterbringung sowie ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen zu gewährleisten.
Mit der Erledigung dieser Aufgaben, die im Zusammenwirken mit anderen Justizvollzugsanstalten und Justizeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie anderer staatlicher und nichtstaatlicher Stellen erfolgt, leisten wir unter Beachtung gesetzlicher und politischer Vorgaben einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit. Wir orientieren uns mit unserem Handeln in einer Einrichtung des humanen Justizvollzuges an den Prinzipien des Grundgesetzes und achten die Menschenrechte.
Bei der Entwicklung dieses Leitbildes sind Bedienstete aus allen Bereichen der Anstalt beteiligt worden. Ziel ist ein Leitbild, mit dem wir uns identifizieren können.