
An Feiertagen die nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, finden keine Besuche statt.
Besucher die noch nicht volljährig sind, dürfen nur in Begleitung Erwachsener Besuche in der hiesigen Justizvollzugsanstalt tätigen.
Einlasszeit für Besucher
Die Besucher sollten sich 15 Minuten vor dem eigentlichen Besuchstermin an der Pforte einfinden, damit die Besuche pünktlich beginnen können.
Danach kann ein Einlass nur noch in besonders begründeten Einzelfällen erfolgen.
Besucher sollten bei anstehender Verspätung frühzeitig Kontakt mit dem Besuchsbeamten aufnehmen, damit eine Prüfung der Terminverschiebung durchgeführt werden kann.