Opferbezogener Strafvollzug in der JVA Detmold
Seit dem 14.02.2012 fußt die Arbeit in den Justizvollzugsanstalten u. a. auf den durch die Landesregierung in Kooperation mit dem Justizvollzugsbeauftragten und der Vollzugspraxis entwickelten „Leitlinien für den Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen“. Die Leitlinie 8 behandelt das Thema „Opferbezogene Vollzugsgestaltung“.
Neben der Möglichkeit, dass Opfer von schweren Straftaten unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte gem. § 406 d Absatz 2 Nr.2 StPO erhalten könne, können Sie sich gem. § 16 JVollzDSG NRW direkt an die JVA wenden.
In der öffentlichen Meinung herrscht das Bild vor, dass viel für die Täter / Täterinnen, aber nichts für die Opfer getan werde. In der opferbezogenen Vollzugsgestaltung geht es darum, die Interessen der verschiedenen Parteien miteinander in Einklang zu bringen. Dabei steht im Mittelpunkt, dass wirksame Täterbehandlung der beste Opferschutz ist. Dennoch sollen auch hier berechtigte Opferbelange systematisch und stärker als bisher berücksichtigt werden.
Um Tatopfern den „Weg“ zu Auskünften zu den Tätern zu erleichtern, wurde eine Opferbeauftragte benannt, die zuständig ist für die Bearbeitung von Auskunftsbegehren und sonstigen Anliegen von Tatopfern, die sich an die JVA Detmold wenden.
Als Ansprechpartnerin und Ansprechpartner für Opfer von in der JVA Detmold inhaftierten Tätern stehen K. Eickmeyer und Herr G. M. Becher zur Verfügung. Sie können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Auskünfte erteilen, Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Rechte von Tatopfern geben oder allgemeine Fragen beantworten.