
Berufliche Fähigkeiten und Fertigkeiten erhalten, Interesse an geregelter Arbeit wecken oder fördern, das ist das Credo der Justizvollzugsanstalt Detmold.
Die gesetzliche Regelung für Strafgefangene sieht vor §29 Strafvollzugsgesetz (NRW):
Beschäftigung, Pflicht zur Ausübung einer zugewiesenen Beschäftigung
(1) Schulische und berufliche Bildung, Arbeit, und arbeitstherapeutische Maßnahmen, schulische und berufliche Bildung sowie sonstige Tätigkeiten (Beschäftigung) dienen insbesondere den Zielen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach der Entlassung zu vermitteln, zu fördern und zu erhalten sowie der Entwicklung der Persönlichkeit. Gefangene sind verpflichtet, eine ihnen zugewiesene Beschäftigung auszuüben.
(2) Beschäftigung soll die körperlichen und geistigen Fähigkeiten, den Bildungsbedarf sowie die Interessen der Gefangenen berücksichtigen und muss zumutbar sein. Die Zuweisung zu schulischer und beruflicher Bildung gemäß § 30 ist vorrangig. Gefangenen soll möglichst wirtschaftlich ergiebige Arbeit zugewiesen werden Zugewiesene Arbeit soll der Eingliederung förderlich sein. Sind Gefangene zu wirtschaftlich ergiebiger Arbeit nicht fähig, sollen sie arbeitstherapeutisch beschäftigt werden.
Aus dieser Pflicht zur Ausübung einer zugewiesenen Beschäftigung für Gefangene ergibt sich die Notwendigkeit Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten für die Gefangenen bereit zu halten. Ein Teil der Mitarbeiter/innen der Justizvollzugsanstalt Detmold sind als Angehörige des allgemeinen Vollzugsdienstes deshalb im Werkaufsichtsdienst beschäftigt. Das Aufgabenfeld des Werkaufsichtsdienstes umfasst im Wesentlichen die Leitung der Betriebe. Man unterscheidet Eigenbetriebe und Unternehmerbetriebe. Eigenbetriebe sind Betriebe, die die Justizvollzugsanstalt Detmold eigenverantwortlich betreibt. In Unternehmerbetrieben wird im Auftrag externer Firmen gearbeitet.
Verwaltungsleitung
- Leitung Sicherheit und Ordnung
- Leitung Zahlstelle
- Leitung Vollzugsgeschäftsstelle
- Arbeitet eng mit den Bereichsleitungen zusammen
- Leitung Abteilung Berufliche Integration
- Arbeitet eng mit der Leitung Werkaufsichtsdienst zusammen
- Leitung Haushalt- und Bauabteilung
- Arbeitet eng mit der Leitung Küche / Kammer zusammen
- Systembetreuung
Abteilung |
Zuständigkeit |
Telefonnummer |
Behördenleitung - Vorzimmer |
Behördenleitung |
05231 614-110 |
Verwaltungsleitung - Vorzimmer |
Verwaltungs- und stellv. Behördenleitung |
05231 614-110 |
Sicherheit und Ordnung |
Sicherheitsangelegenheiten der Behörde |
05231 614-142 |
Abteilung Berufliche Integration |
Beschäftigung der Gefangenen |
05231 614-136 |
Haushaltsabteilung |
Haushaltsangelegenheiten der Behörde |
05231 614-134 |
Hauptgeschäftsstelle |
Personalverwaltung |
05231 614-114 |
Vollzugsgeschäftsstelle |
Verwaltung der Gefangenen |
05231 614-160 |
Zahlstelle |
Finanzielles der Gefangenen |
05231 614-150 |
Sozialdienst |
Soziale Belange der Gefangenen |
05231 614-176 |
Psychologischer Dienst |
Psychologische Betreuung Gefangener |
05231 614-171 |
Katholische Seelsorge |
Katholischer kirchlicher Dienst |
05231 614-185 |
Evangelische Seelsorge |
Evangelischer kirchlicher Dienst |
05231 614-186 |
Besuchsabteilung |
Besuchsverwaltung |
05231 614-275 |