Die Wiedereingliederung von Inhaftierten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dem trägt die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen durch ein strukturiertes Übergangsmanagement Rechnung. Das Übergangsmanagement dient der Sicherung der vollzuglichen Wiedereingliederungsmaßnahmen über den Entlassungszeitpunkt hinaus, der Prävention vor (weiterer) Straffälligkeit und dem Schutz der Bevölkerung und findet statt zwischen Justizbehörden, Einrichtungen der Straffälligenhilfe und den (über-)regionalen gesellschaftlichen Hilfesystemen und Netzwerken innerhalb und außerhalb der Justizvollzugseinrichtungen.

Ansprechpartner ist Herr Plöger und telefonisch unter 05231 614-183 erreichbar.