Besucher von Untersuchungsgefangenen müssen zuerst eine Erlaubnis zum Besuch erlangen, jeweils nach Zuständigkeit beim Gericht oder der Staatsanwaltschaft. Erst wenn Sie diese Erlaubnis zum Besuch erhalten haben, rufen Sie bitte hier unter der bekannten Telefonnummer an und vereinbaren mit uns einen Besuchstermin.

Untersuchungsgefangene können ab dem 01.01.2023 wöchentlich 1 x Besuch a 30 Minuten an Werktagen erhalten. An Wochenenden / Feiertagen sind keine Besuche möglich.

Die Besuchsplanung liegt im Ermessen des Inhaftierten. Der Besuch wird von einem Beamten überwacht und ist in deutscher Sprache zu führen. Ist dies nicht möglich, muss selbstständig ein vereidigter Dolmetscher mitgebracht werden.

Besuchszeiten

Montag bis Mittwoch und am Freitag
09:00 Uhr, 10:30 Uhr, 13:00 Uhr, 14:30 Uhr

Donnerstag nur am Nachmittag
13:00 Uhr, 14:30 Uhr, 16:00 Uhr, 17:30 Uhr, 19:00 Uhr.

Samstag, Sonntag, Feiertag
- kein Besuch –

Zu den Öffnungszeiten der Zahlstelle (werktags von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) kann für den Inhaftierten Geld eingezahlt werden. Angehörige und Bekannte können jedoch auch eine Überweisung tätigen.

Bankverbindung:

Zahlstelle Justizvollzugsanstalt Detmold
Postbank Hannover

Kontonummer
309 450 309
Bankleitzahl
250 100 30

IBAN-Nummer
DE95 2501 0030 0309 4503 09
BIC
PBNKDEFF

Verwendungszweck:
"Name des Gefangenen"