Neues Landgerichtsgefängnis Rohbau 1958 Rohbau der Justizvollzugsanstalt Detmold

Am 10. März 1956 fasste der Justizausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen den Beschluss, dass in Detmold der Neubau eines ausreichenden Landgerichtsgefängnisses notwendig sei. 1956 hat das Land Nordrhein-Westfalen das seinerzeit außerhalb der Stadt Detmold liegende Grundstück an der damaligen "55-Straße" gekauft.

Nach den Vorstellungen der Stadt sollte das Gefängnisgebäude nicht als "lästiger" Fremdkörper erscheinen und sich der leicht ansteigenden Geländeform anpassen. Weder Gitter noch eine Mauer sollten das optische Bild des Bauwerks stören. Die Presse nahm zunächst den Neubau der Anstalt durchaus wohlwollend auf. Nach Bürgerprotesten änderten sich allerdings die Presseartikel, die zum Beispiel überschrieben waren mit: "Gefängnis in schöner Wohnlage – Unglück für Detmold", "Kein Unglück – Eine Katastrophe für Detmold" oder "Skandal 1. Ordnung!". Im Oktober 1958 wurde mit dem Bau des in doppelter Atriumsbauweise erstellten Landgerichtsgefängnisses begonnen.