Unabhängig hiervon gab es im Deutschen Reich Bestrebungen, den Strafvollzug zu reformieren. Ziel war eine noch stärkere Differenzierung bei Gefangenen nach deren Haftstatus und Behandlungserfordernis. Man war sich einig, dass in einem Lande von der Größe Lippe - Detmolds eine Differenzierung wie sie auch in dem Entwurf des Strafvollzugsgesetzes von 1927 aufgenommen worden ist, nicht möglich war. Über Ländervereinbarungen wurde erreicht, dass in dem Fürstentum Lippe verhängte Zuchthausstrafen bei männlichen Gefangenen in Münster, bei weiblichen Gefangenen in Ziegenhain vollstreckt wurden. Untersuchungshaft wurde vollzogen in dem Landgerichtsgefängnis, dem Gebäude, in dem heute das Landgericht untergebracht ist. Im Hinblick auf die Unterbelegung des Zuchthauses, das jetzt "Landesstrafanstalt" genannt wurde, dessen schlechten Bauzustandes, mangelnde hinreichender Differenzierungsmöglichkeiten bei der Unterbringung der Gefangenen und im Hinblick auf die Personalkosten wurde im Jahr 1931 die Landesstrafanstalt geschlossen und die dort Inhaftierten in Preußische Gefängnisse überführt. In Detmold existierte damit nur noch das Landgerichtsgefängnis mit einer Belegungsfähigkeit von ca. 60 Gefangenen. Mitte der 50ziger Jahre erwies sich das Landgerichtsgefängnis als zu klein, die Unterbringungsmöglichkeiten für die Gefangenen wurden als sehr problematisch und nicht mehr den Erfordernissen eines modernen Vollzuges entsprechend angesehen. Das Gefängnis war zeitweise mit bis zu 90 Personen belegt, mithin zu einem Drittel überbelegt. Überlegungen, durch Aufstockung des Gebäudes die Situation zu entschärfen, wurden aus diversen Gründen verworfen, so dass letztlich nur der Neubau eines Landgerichtsgefängnisses in Betracht kam.