Diese Kommission stellte fest, dass das alte Strafwerkhaus (heutiges Sozialgericht) seinerzeit auch bereits als baufällig galt und als Alternative für den Bau eines neuen Zuchthauses mithin ausschied. Nach den Vorstellungen der Kommission wurde ein Klassifikationssystem hinsichtlich der Unterbringung der Gefangenen den Vorstellungen über den Bau der neuen Anstalt zugrunde gelegt. Die Insassen sollten in der Nacht einzeln untergebracht werden und am Tage gemeinsam arbeiten, wobei allerdings wiederum die Gefangenen je nach schwere der Tat in unterschiedlichen Gruppen arbeiten mussten. Ferner sollten Jugendliche von älteren Straftätern getrennt werden. In den Jahren 1845 – 1846 wurden die für den Bau der neuen Strafanstalt erforderlichen Grundstücke erworben. Am 19. August 1849 wurde dann das neu erbaute Zuchthaus von der Bauleitung an die Zuchthausbaukommission übergeben. Dieses Zuchthaus galt für damalige Verhältnisse als ein sehr moderner Bau. Baulich war es so gestaltet, dass eine Seite des Gebäudes das Zuchthaus, die andere ein Zwangsarbeitshaus beherbergte. Jeweils an den Enden dieser Häuser lagen die Arbeitsräume, der schmale Zwischenteil zwischen Mittelbau und Arbeitsräumen stellten jeweils das Zellenhaus dar. Je Stockwerk und Seite waren 12 Zellen vorgesehen, insgesamt 72. Im Erdgeschoss sollten Frauen, im 1. und 2. Obergeschoss Männer untergebracht werden. Im Eingangsbereich war das Wachhaus vorgesehen, um den Verkehr vom und zum Hause gut überwachen zu können. Die Belegungsfähigkeit war auf 150 Gefangene festgelegt. Bei diesem Haus handelt es sich um das heute noch existierende Gebäude, in dem das ehemalige Bundeswehrkrankenhaus untergebracht war. Bis 1870 diente das Zuchthaus zur Verbüßung aller Freiheitsstrafen nach dem Lippischen Kriminalgesetzbuch vom 18. Juli 1843. Vollstreckt wurden mithin "Freiheitsstrafen, soweit sie in Kettenstrafe, Zuchthausstrafe oder Zwangsarbeit bestanden".