Entlassung Quelle: Justiz NRW

Während des zeitlichen Ablaufes der Freiheitsentziehung ergeben sich für den Inhaftierten Phasen mit jeweils unterschiedlichen Bedürfnissen. Zur Vorbereitung der Entlassung werden die Gefangenen von den anstaltsinternen Sozialarbeitern beraten und entsprechend ihren Fähigkeiten zur aktiven Selbsthilfe angehalten. Im Bedarfsfall erhalten sie zur Regelung ihrer wirtschaftlichen, persönlichen und sozialen Angelegenheiten Hilfe, die sich im wesentlichen auf die Beschaffung einer geeigneten Unterkunft,  Sicherung des Lebensunterhaltes, Berufsberatung sowie die Aufnahme in das Übergangsmanagement zur beruflichen Wiedereingliederung nach der Entlassung bezieht. Neben der im Vollzug geleisteten methodischen Sozialarbeit bieten Behörden, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Einrichtungen der Straffälligenhilfe und zahlreiche ehrenamtliche Betreuer bei der Vermittlung ambulanter und stationärer Hilfen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung komplementäre Maßnahmen an.