Die Sozialtherapeutische Abteilung (SothA) der JVA Detmold wurde im Jahr 1999 als Behandlungsabteilung gegründet. Seit dem 01.04.2003 besteht sie als anerkannte Sozialtherapeutische Abteilung.

Auf der Sozialtherapeutischen Abteilung stehen insgesamt 15 Behandlungsplätze (Einzelhafträume) sowie die erforderlichen Funktions-, Freizeit- und Behandlungsräume zur Verfügung.

Die Gruppe setzt sich sowohl aus Sexual- und Gewaltstraftätern zusammen. Die Altersstruktur liegt in der Regel zwischen 25 und 60 Jahren.

Gemäß den Empfehlungen des „Arbeitskreises Sozialtherapeutische Einrichtungen im Justizvollzug“ werden die Mindestanforderungen weitestgehend umgesetzt, so dass die personelle Ausstattung wie folgt aussieht:

  • 5 Stellen des Allgemeinen Vollzugsdienstes
  • 1,5 Stellen des Sozialdienstes
  • 1,5 Stellen des psychologischen Dienstes

Außerdem gibt es seit Jahren externe Mitarbeiter, die in den Gruppen- und Einzeltherapien tätig sind,  sowie verschiedene Behandlungsmaßnahmen mit abdecken. 

Im Mittelpunkt der Behandlungskonzeption der sozialtherapeutischen Abteilung steht eindeutig die Wohngruppe. Sie ist einerseits selbst ein komplexes soziales Lern- und auch Übungsfeld und dient andererseits allen anderen Behandlungsmaßnahmen als konstanter Ausgangs- und Bezugsmittelpunkt.

Behandlungsmodule sind unter anderem:

  • Gruppentherapie
  • Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter (BPS)
  • Behandlungsprogramm für inhaftierte Gewalttäter (BiG) in Zusammenarbeit mit dem Haupthaus
  • Einzeltherapie
  • Wohngruppenplenum
  • Hauswirtschaft
  • Partner/Angehörigenarbeit
  • Arbeitstherapeutische- u. Sportmaßnahmen
  • Schuldenregulierung
  • Entlassungsvorbereitung
  • Nachsorge

Ein zentraler Aspekt für die inhaltliche Arbeit in der Entlassungsphase auf der SothA besteht darin, dass die hier behandelten Strafgefangenen systematisch auf die Entlassung vorbereitet werden. Vollzugslockerungen werden somit als ein notwendiger Bestandteil der Behandlung fest in das Gesamtkonzept integriert und nach jeweiliger Prüfung im Einzelfall schrittweise genehmigt.

Die Haftdauer soll im Regelfall noch wenigstens 24 Monate bis zu einer vorzeitigen Entlassung oder dem Endstrafentermin betragen.

Die Aufnahme erfolgt in der Regel Einweisung durch die Einweisungsanstalt JVA Hagen.

Im Einzelfall kann ein Vorschlag zur Behandlung durch die abgebende Anstalt, die Vorlage einer Indikation durch den psycholog. Dienst und Votum der Konferenz der abgebenden Anstalt, Aufnahme erfolgen. die erolgt, falls Platz und eine Eignung für das Behandlungssetting festgestellt werden kann (hier ist vor einer möglichen Aufnahme die persönliche Vorstellung erforderlich).

Bedingungen generell:

Keine besonderen Sicherheitsanordnungen. Keine Polytoxikomanie, keine psychotische Erkrankung, Belastbarkeit, (Teil-)Eingeständnis der Tat.

Die Entscheidung über die endgültige Aufnahme erfolgt in einer Behandlungskonferenz nach der Probezeit.

Weitere Kriterien:

Ausreichende Verständigung in deutscher Sprache, ausreichende Motivation, Bereitschaft im Gruppensetting zu arbeiten. Teilnahme an den supportiven Angeboten.