Link zum Justizportal Nordrhein-Westfalen

Justizvollzugsanstalt Detmold

Startseite | Übersicht | Impressum |

Besuchsregelung

Hier finden Sie alle wichtigen und nützlichen Informationen zur Besuchregelung
Besuch Quelle: © Uwe Steinbrich / PIXELIO

Besuchszeiten der Justizvollzugsanstalt Detmold
Aus organisatorischen Gründen sind Besuche nur zu folgenden Anfangsuhrzeiten möglich :

Strafgefangene
Montag bis  Mittwoch und am Freitag
09.00 Uhr, 10.30 Uhr, 13.00 Uhr, 14.30 Uhr

Donnerstag nur am Nachmittag
13.00 Uhr, 14.30 Uhr, 16.00 Uhr, 17.30 Uhr, 19.00 Uhr.

Am Samstag, Sonntag und an Feiertagen
um14.00 Uhr

Untersuchungsgefangene
Montag bis Mittwoch und Freitag
09.00 Uhr, 10.30 Uhr, 13.00 Uhr, 14.30 Uhr

Donnerstag nur am Nachmittag13.00 Uhr, 14.30 Uhr

Am Samstag, Sonntag und an Feiertagen
um14.00 Uhr

Terminvergabe nur  an folgenden Tagen :

Telefonisch oder während des Besuchs
Montag bis Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr bis 11:45 Uhr
Montag bis Mittwoch und Freitag von 13:00 Uhr bis 15:45 Uhr

Donnerstag             von 13:00 Uhr bis 20.30 Uhr

An Sonn und Feiertagen sowie an Samstagen keine Terminierung

Privatbesuche werden grundsätzlich terminiert.

Eine Terminvereinbarung ist unter der Tel.-Nr.: 05231 614-275 oder während eines Besuches
in der Besuchsabteilung möglich. Gefangene können auch schriftlich (Antrag) Besuchstermine bei der Besuchsabteilung beantragen.

Besucher müssen gültige Ausweispapiere mitbringen. Privatbesucher sollten sich rechtzeitig vor dem Termin in der Besucherkontrolle einfinden.

Nur so kann ein reibungsloser Besuchsablauf zur Zufriedenheit aller erfolgen.

Die Anzahl der Besucher darf, einschließlich Kinder, drei Personen nicht überschreiten.

Besucher die noch nicht volljährig sind, dürfen nur in Begleitung Erwachsener Besuche in der hiesigen Justizvollzugsanstalt tätigen.

Einführung einer Einlasskarenzzeit für Besucher
Die Vergabe von Besuchsterminen macht es erforderlich, eine Karenzzeit für Verspätungen einzuführen.

Die Karenzzeit für den verspäteten Einlass beträgt 15 Minuten. Danach kann ein Einlass nur noch in besonders begründeten Einzelfällen erfolgen.

Besucher sollten bei anstehender Verspätung frühzeitig Kontakt mit dem Besuchsbeamten aufnehmen, damit eine Prüfung der Terminverschiebung durchgeführt werden kann.

Strafgefangene oder Untersuchungsgefangene ohne akustische Besuchsüberwachung:
können ab dem 01.03.2010 wöchentlich 1 x Besuch a. 60 Min. erhalten. An Wochenenden und Feiertagen 2 x Besuche pro. Monat.
Die Besuchsplanung liegt im Ermessen des Inhaftierten.

 

Untersuchungsgefangene mit akustische Besuchsüberwachung:
Besucher der Untersuchungsgefangenen müssen sich zuerst eine Besuchserlaubnis besorgen jeweils nach Zuständigkeit beim Gericht oder der Justizvollzugsanstalt Detmold. Diese Erlaubnis holen sie dann beim Gericht oder wenn die Justizvollzugsanstalt zuständig ist, an der Pforte ab. Erst wenn sie diese Besuchserlaubnis erhalten haben, rufen sie bitte hier unter der bekannten Telefonnummer an und vereinbaren mit uns einen Besuchstermin.Untersuchungsgefangene können ab dem 01.03.2010 wöchentlich 1 x Besuch a. 30 Min. erhalten. An Wochenenden und Feiertagen 1 x Besuch pro. Monat. Die Besuchsplanung liegt im Ermessen des Inhaftierten.



Besucher der Untersuchungsgefangenen müssen sich zuerst eine Besuchserlaubnis beim zuständigen Richter oder Staatsanwalt besorgen.

Die Besuchsplanung liegt im Ermessen des Inhaftierten. Erst wenn Sie diese Besuchserlaubnis erhalten haben, rufen Sie bitte hier unter der bekannten Telefonnummer an und vereinbaren mit uns einen Besuchstermin.

Besuchsplanung liegt im Ermessen des Inhaftierten.

Als Privatbesucher können Sie pro Besuch max. 17 Euro (50 Cent/1Euro) in Münzen für den Gefangenen mit in die Justizvollzugsanstalt einbringen, um an den hier aufgestellten Automaten Tabak, Süßigkeiten oder diverse Getränke zu ziehen.

Wäsche (Bekleidung) darf nur in Paketen (mit Namen des Gefangenen und Inhaltsverzeichnis versehen) mitgebracht werden. Andere Gegenstände (zum Beispiel TV, Radio etc.) sind ohne vorherige Genehmigung nicht erlaubt.

 

Besuchszeiten für Rechtsanwälte

Montag bis Freitag
09.00 Uhr bis 11:45 Uhr, 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr



 

© Die Anstaltsleiterin der Justizvollzugsanstalt Detmold, 2010